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Reisebedingungen (ARB 1992)

Anpassung an die Novelle zum Konsumentschutzgesetz BGBL 247/93

   

1.)Abschluss des Reisevertrages:

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der LVB Reisen GmbH erfolgt schriftlich und auf dem dafür vorgesehenen Formular oder durch die Buchung über die Internetseite www.lvb.at. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgenannten Teilnehmer verbindlich.

1.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die LVB Reisen GmbH, durch Zusendung einer Buchungsbestätigung zustande. Nebenabreden und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3 Radtransfers

Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten/Abgaben/Benzinkosten bis bis 25 Tage vor Reiseantritt zu ändern. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Die vorgenannten Rechte müssen Sie innerhalb 72 Stunden nach unserer Preiserhöhungserklärung uns gegenüber geltend machen.

   

2.) Bezahlung

Für unsere Kunden aus Deutschland ist die spesenfreie Einzahlung auf unser deutsches Konto möglich. Wenn die Einzahlung auf unser öster. Konto erfolgt, gehen die inländischen Bankspesen zu Lasten des Auftraggebers und die ausländischen Bankspesen zu Lasten des Begünstigten. Die angegebenen Preise beinhalten alle Abgaben und Zuschläge.

Bankverbindungen:

Österreich:

Volksbank Landeck, BLZ 45850 Kto. 00500060142

Deutschland:

Volksbank Rosenheim, BLZ 711 600 00 Kto. 3521478

   

3.) Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung

3.1 Vor Reiseantritt kann der Kunde jederzeit vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Im Falle des Rücktritts oder des Nichtantrittes der Reise sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren zu verrechnen:

Bei Radreisen:

                          Bis 28 Tage vor Reisebeginn: 10 %, mindestens € 50,-

                          Vom 27.–8.Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises

                          Vom 7.–1. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises

                          Am Anreisetag und bei Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

Empfehlenswert ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung.

3.2 Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen dritten ersetzten lassen, wenn er uns dies bis drei Tage vor Reisebeginn mitteilt. Die LVB Reisen GmbH kann der Teilnahme des Dritten aus wichtigen Gründen widersprechen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktrittsbedingungen. Ritt eine Ersatzperson an die stelle des des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag nicht berührt. Für den Bearbeitungsaufwand sind wir berechtigt EUR 30,- pro Person zu verrechnen.

   

4.) Leistungen:

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in dem für die Reisezeit aktuellen LVB Reisen GmbH Folder maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigem Dritten.

   

5.) Haftung und Haftungsbeschränkung

5.1 Die LVB Reisen GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der für die Reisezeit gültigen Leistungsbeschreibungen zum Zeitpunkt der Drucklegung unseres Folders.

5.2 Die Teilnahme an den Reisen ist auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.

5.3 Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist.

5.4 Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.

5.5 Bei sämtlichen Transporten (Bus, Zug) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

5.6 Sollten Schäden auftreten, welche allein durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurden, so ist unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf die Höhe des Reisepreises beschränkt.

5.7 Sollten Schäden durch Verlust oder Beschädigung Ihres Reisegepäcks (1 Stück pro Person/max. 20kg) bei Varianten mit Gepäckstransport auftreten, so haftet LVB-Reisen GmbH, nur wenn diese durch diese verursacht wurden und sofort nach Auftreten bei LVB-Reisen GmbH schriftlich gemeldet werden; jedoch auch dann bis max. EUR 500,- pro Gepäckstück/Person.

5.8 Sollte eine Reise aus Gründen abgesagt werden, die wir nicht beeinflussen können (Streik, Naturkatastrophen u.ä.), oder sollten bei einer Reise nicht mindestens 8 Gäste teilnehmen – sofern bei der entsprechenden Reisebeschreibung keine andere Mindesteilnehmerzahl angegeben ist – so behalten wir uns vor die Reise abzusagen. In diesem Fall werden Sie sofort davon informiert und erhalten bereits bezahlte Beträge umgehend zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

   

6.) Abhilfe

Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Was vertragsgemäß ist. Bestimmt sich einerseits nach der Leistungsbeschreibung, anderseits aber auch nach der Ortsüblichkeit des Ziellandes. Die LVB Reisen GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich-  oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus einem wichtigen, objektiv erkennbaren Grund Das Abhilfverlangen ist an uns direkt oder an Ihren Reiseleiter zu richten. Der Reiseleiter ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

6.2 Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise bis zu Abhilfe durch LVB Reisen GmbH kann der Kunde nach Rückkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel den im Zif. 6.1 genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermöglichen.

   

7.) Mitwirkungspflicht

7.1 Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält muss er die LVB Reisen GmbH umgehend benachrichtigen.

7.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den in Zif. 6.1 genannten Stellen zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

   

8.) Sonstiges

8.1 Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

8.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

   

9.) Gerichtsstand/Anwendbares Recht

9.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Landeck.

9.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

   

Bei allen Touren und Transfers außer Innradweg Variante 2 und 3, ist LVB Reisen GmbH Reiseveranstalter. Für die von uns angebotenen Fremdleistungen haften wir nur als Vermittler im Umfange des Teiles A der ARB 1992.