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Manchmal bleiben einfach Fragen offen. Hier finden Sie weitere Antworten rund um das Thema Online Buchung.


1. Wie funktioniert eine Online-Buchung?
Über LVB bieten wir Ihnen vorab die Möglichkeit sich mit Ihrem persönlich geschütztem Passwort zu registrieren. Ihre zur Buchung benötigten Daten sind somit gespeichert und bei der Auswahl Ihres Urlaubes erneut abrufbar. Die Abwicklung Ihrer Buchung übernimmt für Sie unser LVB-Reisen, das Ihnen auch bei Fragen gerne zur Verfügung steht.

2. Welche Reiseversicherungen bietet mir LVB.at? 
LVB.at bietet Ihnen verschiedene Versicherungsleistungen mit und ohne Reiserücktrittskostenversicherung während Ihrer Onlinebuchung an. Eine detaillierte Übersicht finden Sie unter "Reiseinfos/Versicherungen".

3. Wie erfolgt der Unterlagenversand?
Flugtickets oder Unterlagen für Pauschalreisen werden Ihnen je nach Zahlungsart und Kurzfristigkeit direkt vom Veranstalter oder vom LVB.at Kunden Büro per Post zugesandt. In Einzelfällen werden sie direkt am Flughafenschalter hinterlegt.

4. Kann ich meine Pauschalreise umbuchen bzw. stornieren?
Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre Reise umbuchen oder stornieren. Da für eine Umbuchung oder Stornierung in der Regel Gebühren anfallen, wenden Sie sich bitte an unser Büro, das Ihnen für Auskünfte unter der Tel. 0043-(0)5442-63424 täglich von 8 bis 17 Uhr gerne zur Verfügung steht.

5. Was soll ich tun, wenn ich unsicher bin, ob meine Buchung bestätigt ist?
Wenn Sie zwei Stunden nach der Buchung noch keine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, überprüfen Sie bitte zuerst, ob in Ihrem E-Mail-Programm eine Anti-Spam-Funktion angeschaltet ist, bzw. die Bestätigungs-E-Mail als Spam oder Junk in einen anderen Ordner verschoben wurde. Falls Sie danach immer noch keine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, senden Sie bitte uns folgende Informationen: die Buchungsnummer, den Namen der Reisenden, das Abflugdatum und Ihre E-Mail-Adresse. Wir bemühen uns, Ihnen sofort eine Bestätigungs-E-Mail zuzuschicken. Sie erreichen uns auch telefonisch unter der Tel. 0043-(0)5442-63424 täglich von 8 bis 17 Uhr.

6. Was bedeutet Tickethinterlegung am Flughafen?
In diesem Fall bekommen Sie Ihre Tickets direkt am Schalter Ihrer Fluggesellschaft/ Ihres Reiseveranstalters am Abflughafen, zum Beispiel bei sehr kurzfristigen Buchungen. Allerdings werden Tickets nur in seltenen Fällen am Flughafen hinterlegt.

7. Warum sollte ich meine Flugtickets überprüfen?
Bitte überprüfen Sie Ihre Tickets, sobald Sie diese bekommen haben. Es ist wichtig, sie auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, da Ihre Fluggesellschaft Ihnen die Beförderung verweigern kann, wenn Angaben auf dem Ticket falsch sind. Sie bekommen ein Ticket pro Person (auch Kinder und Babys). Jedes Ticket besteht aus einem Coupon für jeden Flug und einem Passagierbeleg. Wenn dies nicht der Fall ist oder irgendwelche Angaben nicht stimmen, wenden Sie sich bitte sofort an unser LVB.at Kunden Büro, das Ihnen gerne weiterhelfen wird. Bitte beachten Sie, dass die Fluggesellschaft möglicherweise eine Gebühr erhebt, wenn z.B. der Name auf dem Ticket geändert werden muss.

8. Was ist der Unterschied zwischen Linienflügen und Charterflügen?
Ein Linienflug wird von einer bestimmten Fluggesellschaft angeboten, richtet sich nach einem bestimmten Flugplan und hat unterschiedliche Buchungsklassen. Bei einem Charterflug erwirbt ein Reiseveranstalter ein festes Sitzplatzkontingent eines Fluges, das er dann an seine Kunden weiter verkauft.

9. Wie kann ich den Newsletter abbestellen?
Wir bedauern, dass Sie unseren Newsletter abbestellen möchten. Klicken Sie bitte auf den Link "Newsletter abbestellen" ganz unten in Ihrem letzten Newsletter.

10. Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Gehen Sie einfach auf LVB.at und klicken Sie auf den Link "Sie haben Ihr Passwort vergessen? Hilfe kommt per E-Mail". Wir senden Ihnen dann ein neues automatisch generiertes Passwort zu, mit dem Sie sich sofort anmelden können. Sie können das Passwort anschließend unter "Anmeldedaten" ändern.

11. Ich reise in die USA - benötige ich zusätzliche Unterlagen?
Benötigte Informationen von allen Passagieren auf Flügen in die USA
Das "Department of Homeland Security" hat ein Gesetz (Federal Register/Vol. 70; No. 66; April 7, 2005; Rules and Regulations) erlassen, das alle Fluggesellschaften verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste auf Flügen in die USA zu registrieren und an die US-Behörden zu übermitteln. Um dieser Anforderung nachzukommen, haben wir ein Formular zum Download zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dieses Formular vollständig auszufüllen und dem Bodenpersonal Ihrer Fluggesellschaft vor Abflug auszuhändigen. Bitte beachten Sie, dass diese Daten zwingend notwendig sind, um eine Einreisebewilligung der US-Behörden zu erhalten. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und nicht für kommerzielle Zwecke verwendet. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

12. Was ist die "Black List" für Fluggesellschaften?
Am 23. März 2006 hat die Europäische Kommission die "Schwarze Liste im Luftverkehr" veröffentlicht. LVB bietet selbstverständlich keine Flüge mit den gelisteten Fluggesellschaften an, sondern führt Charter-, Linien und Low-Cost-Flüge nur mit namhaften Airlines durch.